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Über den Förderverein

Aufgaben und Ziele

Die Aufgaben und Ziele des Vereins werden in seiner Satzung wie folgt beschrieben:

  1. Der Förderverein unterstützt das FLI bei der Erfüllung seiner satzungsgemäß festgelegten Aufgaben. Er macht sich dessen Wirken für die Erforschung der Tiergesundheit im weitesten Sinne zum Schutz und Nutzen für Mensch und Tier in der Gesellschaft als zu förderndem Zweck zu Eigen.

    Die Förderung bezieht sich insbesondere auf
     
    1. Einladung von auswärtigen Wissenschaftlern zu FLI-Seminaren.
    2. Unterstützung des FLI bei der Durchführung von wissenschaftlichen Tagungen.
    3. Unterstützung des FLI bei der Finanzierung von Dienstreisen zu wissenschaftlichen Fachtagungen.
    4. Beschaffung von Fachliteratur für das FLI.
    5. eine wiederkehrende Verleihung eines Wissenschaftspreises für Wissenschaftler zur Auszeichnung von herausragenden wissenschaftlichen Arbeiten auf dem Gebiet der Tiergesundheit im weitesten Sinne.
      Durch die Preisverleihung wird in- und ausländischen Wissenschaftlern der Anreiz gegeben, nachhaltig auf dem zu fördernden Gebiet der Erforschung der Tiergesundheit tätig zu werden. Durch die wiederkehrende Vergabe soll ein latenter Anreiz geschaffen werden auf diesem wissenschaftlichen Feld tätig zu sein. Der wissenschaftliche Kenntnisstand der Allgemeinheit soll um die Erkenntnisse der preiswürdigen wissenschaftlichen Arbeiten erweitert werden.
    6. Förderung solcher, insbesondere junger Wissenschaftler aus dem In- und Ausland, die nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen bedürftig sind im Sinne des § 53 AO bei der Aufnahme und Durchführung ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit am FLI.
    7. Herausgabe von Publikationen über das Wissenschafts- und Arbeitsleben am FLI.
       
  2. Der Förderverein verfolgt ausschließlich und unmittelbar wissenschaftlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
     
  3. Die Durchführung der geförderten Forschungsarbeiten darf nicht ausschließlich im Interesse des Fördervereins oder seiner Mitglieder liegen.
     
  4. Die Ergebnisse der Forschungsarbeiten müssen vollständig veröffentlicht und damit der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.